Corona-Schutzverordnung!
Liebe Sängerinnen und Sänger,
mit der Corona-Schutzverordnung vom 03.04.2022 ergeben sich neue Regelungen für unsere Chorproben:
- Es besteht keine Maskenpflicht Eintritt oder Verlassen unseres Sängerheimes.
- Es ist kein Impfstatus und kein Impfnachweis vorzuzeigen.
Somit steht die Probe allen Sänger*innen wieder offen.
Wir bitten auch weiterhin, bei Krankheitsanzeichen nicht zu besuchen.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Infos zum Mitsingen finden Sie hier.