Corona-Schutzverordnung!

Liebe Sängerinnen und Sänger,

mit der Corona-Schutzverordnung vom 03.04.2022 ergeben sich neue Regelungen für unsere Chorproben:

  1. Es besteht keine Maskenpflicht Eintritt oder Verlassen unseres Sängerheimes.
  2. Es ist kein Impfstatus und kein Impfnachweis vorzuzeigen.

Somit steht die Probe allen Sänger*innen wieder offen.

Wir bitten auch weiterhin, bei Krankheitsanzeichen nicht zu besuchen.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Infos zum Mitsingen finden Sie hier.